Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des C³Verbandes

1 Veranstalter

C³ – Carbon Concrete Composite e. V. (C³Verband)
Ammonstraße 72
01067 Dresden
+49 351 48 45 67 00
info@carbon-concrete.org
carbon-concrete.org

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung bzw. Teilnahmebedingung gilt für jegliche Veranstaltungen des C³Verbandes (Veranstaltungen) und regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit einer Teilnahme der/des Vertragspartnerin/s (Teilnehmer:in). Sie gelten für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2.2. Die Veranstaltungen dienen dem Zweck des Daten- und Informationsaustausches und der Aus- und Weiterbildung.

2.3. Wenn zur Durchführung der Veranstaltung ein Dienstleister erforderlich ist und somit ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten zustande kommt, sind dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen.

3. Anmeldung

3.1 Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular auf der Website des C³Verbandes oder per E-Mail. Die Anmeldungen werden ausschließlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3.2 Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang der Anmeldebestätigung des C³Verbandes zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt dabei per E-Mail an die von dem/der Teilnehmer:in angegebene E-Mail-Adresse. Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Website des C³Verbandes oder durch ein anderes Medium, beispielsweise in einer Broschüre, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

3.3 Die Bestätigung des Zuganges der Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingung akzeptiert. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

3.5 Die Teilnahme an einer onlinebasierten Veranstaltung erfordert technische Voraussetzungen bei den Teilnehmer:innen, beispielsweise eine stabile Internet-Verbindung und ein entsprechend geeignetes Endgerät. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder kommt es auf Seiten der Teilnehmer:innen zu technischen Störungen, haftet dafür nicht der C³Verband. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, die vertraulich erhaltenen Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem ist es dem/der Teilnehmer:in nicht gestattet, Aufzeichnungen und Mitschnitte in den Veranstaltungen anzufertigen. Bei einem Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Daten durch Dritte ist der/die Teilnehmer:in verpflichtet, den C³Verband umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

3.6 Sollten die technischen Kapazitäten ausgeschöpft sein, so behält sich der C³Verband vor, die Anzahl an Teilnehmer:innen einer Institution zu beschränken und/oder die Anmeldung vorzeitig zu schließen.

3.7 Der C³Verband ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung anzufertigen, um diese beispielsweise zur Dokumentation, zu Zwecken des Marketings und zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen zu verwenden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, hat der/die Teilnehmer:in den Rechnungsbetrag für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (beispielsweise Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu zahlen.

4.2. Die angegeben Teilnahmegebühren verstehen sich grundsätzlich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5. Rücktritt der/des Teilnehmers:in

5.1 Sofern es sich um eine kostenfreie Veranstaltung handelt, kann der/die Teilnehmer:in von der Anmeldung jederzeit bis aber spätestens einen Werktag vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail zurücktreten.

5.2 Sofern es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, kann der/die Teilnehmer:in von der Anmeldung bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zum 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist der C³Verband berechtigt, 75 % des Entgeltes als Kostenpauschale zu verlangen. Die Kostenpauschale entfällt, wenn eine Dritte Person als ein Ersatz benannt wird.

6. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

6.1 Die Veranstaltung kann vom C³Verband durch einen wichtigen Grund abgesagt werden, insbesondere durch eine zu geringe Anzahl an Teilnehmer:innen, durch die kurzfristige Nichtverfügbarkeit von Referent:innen oder aufgrund höherer Gewalt. Die Teilnehmer:innen werden dabei unverzüglich informiert, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Sofern es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, werden bereits gezahlte Entgelte vollständig erstattet.

6.2 Der C³Verband ist berechtigt, Veranstaltungen aus triftigem Grund zu verschieben oder den/die Referent:in zu wechseln, wenn beispielsweise eine Erkrankung vorliegt.

7. Kündigung durch C³Verband

Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, kann der C³Verband den Vertrag per E-Mail kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht. Grund kann sein, dass trotz Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder der/die Teilnehmer:in die Veranstaltung unverhältnismäßig stört.

8. Haftung

8.1 Der C³Verband haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des C³Verbandes, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer:in vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Anspruch auf Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Anspruch auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Alle Ansprüche gegen den C³Verband verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Schlusstag der Veranstaltung fällt.

8.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen Bedingungen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, dass Sinn und Zweck der Teilnahmebedingungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen erhalten bleiben.

8.4 Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmer:in gelten nur insoweit, als der C³Verband ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

9. Datenschutz

9.1 Der C³Verband ist berechtigt, alle für die korrekte Durchführung der Veranstaltung benötigten Daten des/der Teilnehmer:in zu speichern und zu verarbeiten, sofern dieses für die Durchführung direkt oder indirekt erforderlich ist.

9.2 Der C³Verband erteilt über die gespeicherten Daten auf Anfrage jederzeit Auskunft.

9.3 Ihre Daten, die Sie in das Kontaktformular eingegebenen haben, werden elektronisch gespeichert sowie zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt, dazu zählen auch seitens des C³Verbandes Ankündigungen zu weiteren Veranstaltungen und die Zusendung des Newsletters. Sie stimmen ebenfalls zu, dass Ihr Name, die Institution sowie Ihre E-Mail-Adresse in der Teilnehmerliste aufgenommen werden dürfen. Diese Liste wird nur bei Bedarf der betroffenen Institution für die Abrechnung eingereicht sowie allen Teilnehmern:innen, Referenten:innen und Ausstellern:innen der Veranstaltung ausgehändigt, aber seitens des C³Verbandes nicht im Internet veröffentlicht.

9.4 Sofern der Wunsch des/der Teilnehmer:in nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (beispielsweise Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, hat dieser ein Anrecht auf Löschung der Daten. Vom C³Verband gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

GoToMeeting
a) Für onlinebasierte Veranstaltungen wird das Programm Goto Meeting genutzt. GoTo Meeting ist ein cloudbasiertes Kollaborationstool, das auch eine Videokonferenzfunktion beinhaltet. GoTo Meeting ist ein Programm der Firma LogMeln, Inc. 320 Summer Street Boston, MA02210 (USA).

b) GoToMeeting ist Teil der Cloud-Anwendungen von LogMeIn, für das ein Nutzerkonto erstellt werden kann. Gleichfalls behält sich LogMeIn vor, Kundendaten für eigene Geschäftszwecke zu verarbeiten (https://www.logmein.com/de/legal/privacy/international#data-categories).

c) Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch GoTo Meeting erhalten der/die Teilnehmer:in in den Datenschutzerklärung von LogMeIn unter https://www.logmein.com/de/trust/privacy und GoTo Meeting unter https://www.logmein.com/de/legal/privacy/us.

10 Urheberrecht

10.1 Der C³Verband darf im Rahmen der Veranstaltung eingereichte Materialien nach Freigabe durch den/die Referent:in nutzen und diese beispielsweise über die C³Cloud des C³Verbandes den Teilnehmenden zur Verfügung stellen oder auf der Website des C³Verbandes veröffentlichen.

10.2 Die Benutzung der durch den C³Verband zur Verfügung gestellten Materialien ist nur dem/der Teilnehmer:in gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist gemäß § 53 UrhG nicht erlaubt.

11 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Dresden, 15.02.2023