Wichtige Qualitäts- und Sicherheitsstandards

Das Regelwerk des Deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) setzt wichtige Qualitäts- und Sicherheitsstandards

Um bei der Anwendung von Carbonbeton den Einsatz von Gefahrenstoffen zu vermeiden, hat der C³Verband frühzeitig eine RAL-Registrierung initiiert. Die RAL‑RG 351 stellt sicher, dass im Bauwesen für den Einsatz von matten- und stabförmigen Bewehrungen im Betonbau ausschließlich Typen von Kohlenstofffasern eingesetzt werden, die aufgrund ihres Bruchverhaltens oder ihrer Fasermorphologie im Lebenszyklus zu keiner gesundheitlich relevanten Freisetzung von Faserstäuben führen können.

Somit haben Hersteller und Produzenten von Bauteilen und Bauwerken aus Carbonbeton die Möglichkeit, den Kunden, aber auch ihren Partnern aus der Liefer- und Wertschöpfungskette, mit einem Nachweis Sicherheit zu vermitteln. Zudem dient sie als Wegweiser dafür, dass beim Einsatz von Carbonbeton nach aktuellem Wissensstand und geltenden Regeln keine, über das bereits übliche Maß hinausgehenden, speziellen Vorkehrungen zum Arbeitsschutz zu treffen sind.

Diese Registrierung wurde in Zusammenarbeit mit der BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft erarbeitet und durch Experten aus der Fachwelt geprüft, bevor sie durch die RAL-Organisation erteilt wurde.

RAL-Registrierungen der RAL sind qualitätsfördernde, prüftechnische oder andere ordnende Regelungen für Produkte oder Dienstleistungen. Sie sind eine Selbstverpflichtung der jeweiligen Wirtschaftszweige. Solche Güte- und Prüfbestimmungen werden in den Bereichen genutzt, in denen ständige Entwicklungsprozesse eine schnelle Anpassung der Regelungen erfordern. Die RAL-RG 351 trägt somit zur Verbreitung der Carbonbetonbauweise bei.

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