Entwicklung der Patentfamilien zum Thema Carbonbetonbauweise
Technischen Schutzrechten kommt im Rahmen der Forschung und Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Neben der originären Schutzfunktion auf eine Erfindung dienen sie als Kompetenzausweis des jeweiligen Unternehmens. Weiterhin steht die Anmeldung von Patenten in einem positiven Zusammenhang mit der Produktivität eines Forschers und Entwicklers. Mithilfe einer Patentrecherche, beispielsweise durch das PIZ Dresden, können Trends zu den Technologien, Absatzmärkten oder Konkurrenten im Bereich der Carbonbetonbauweise ermitteln werden.
Die nachstehende Abbildung gewährt einen beispielhaften Einblick zum Aufkommen von Patentfamilien zur Carbonbetonbauweise im Bereich der nichtmetallischen Bewehrung des Bauwesens (IPC E04C-0507), nicht zuletzt aufgrund der weitreichenden Aktivitäten der Mitglieder des C³-Verbandes. In Kombination mit Suchbegriffen zur „Carbonbetonbauweise“ herrscht seit 2002 für den deutschen Schutzraum ein kontinuierlicher Anstieg von patentbezogenen Aktivitäten. Bei einer detaillierteren Betrachtung ist zu erkennen, dass in der Bundesrepublik Deutschland (53) die meisten Prioritäten von Patentfamilien zu verzeichnen sind. Auf dem zweiten Rang folgen die Ansprüche internationaler WO-Schriften (22), gefolgt von den Prioritäten von Patentfamilien der europäischen EP-Schriften (11). Auf den vierten Rang liegen die Ansprüche aus den Vereinten Amerikanischen Staaten (75), während sich fünf weitere Staaten gemeinsam den fünften Rang teilen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass aus den einzelnen Prioritäten von Patentfamilien über die Zeit auch mehrere Patente hervorgehen können.
Abbildung: Anzahl der Patentfamilien nach Veröffentlichungsjahr (IPC E04C-0507; deutschland-, europa- und weltweit) ab dem Jahr 2002; Suchbegriffe zur „Carbonbetonbauweise“; Stand Januar 2022
In Kombination mit Suchbegriffen zur „Carbonbetonbauweise“ herrscht seit 2002 für den deutschen Schutzraum ein kontinuierlicher Anstieg von patentbezogenen Aktivitäten. Bei einer detaillierteren Betrachtung ist zu erkennen, dass in der Bundesrepublik Deutschland (53) die meisten Prioritäten von Patentfamilien zu verzeichnen sind. Auf dem zweiten Rang folgen die Ansprüche internationaler WO-Schriften (22), gefolgt von den Prioritäten von Patentfamilien der europäischen EP-Schriften (11). Auf den vierten Rang liegen die Ansprüche aus den Vereinten Amerikanischen Staaten (75), während sich fünf weitere Staaten gemeinsam den fünften Rang teilen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass aus den einzelnen Prioritäten von Patentfamilien über die Zeit auch mehrere Patente hervorgehen können.
Außerdem offenbart die Abbildung das nationale Aufkommen von Patentfamilien auf der europäischen Ebene (exklusiv dem deutschen Schutzraum), wo ebenfalls ein kontinuierlicher Anstieg von Patentaktivitäten zu verzeichnen ist. In diesem Fall resultieren die meisten Prioritäten von Patentfamilien aus den Ansprüchen internationaler WO-Schriften (35) und europäischer EP-Schriften (24). Auf den Rängen drei und vier befinden sich die Bundesrepublik Deutschland (11) und die Vereinten Amerikanischen Staaten gemeinsam mit Frankreich (je 9).
Auf der internationalen Ebene ist ein vergleichbares Bild zu erkennen (Abbildung). Grundsätzlich gibt es einen kontinuierlichen Anstieg von Patentaktivitäten, bei der die Prioritäten von Patentfamilien aus den Ansprüchen aus China (117) am häufigsten vertreten sind. Am zweitmeisten kommen die Prioritäten aus Südkorea (102) vor, gefolgt von den Ansprüchen internationaler WO-Schriften (85) und den Vereinten Amerikanischen Staaten (61). Die Bundesrepublik Deutschland (14) kann sich im internationalen Vergleich der führenden Industrienationen auf dem siebten Rang behaupten, hinter den Ansprüchen aus Japan (52) und europäischer EP-Schriften (21).
Aussagen zu den individuellen Anwendungsbereichen der Patentfamilien werden jedoch erst durch eine vertiefende Suchanfrage und/oder Auswertung möglich. Für eine eigenständige Bewertung stehen die Ergebnisse der Suchanfrage als PDF-Liste zur Verfügung, die den Mitgliedern des C³-Verbandes via C³-Cloud vorbehalten sind.