Carbonbeton ist unter Einhaltung der bereits heute verfügbaren Leitlinien, Richtlinien, Zulassungen und weiteren Hilfsmitteln nicht gesundheitsgefährdend.

Mit der Registrierung des Deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) wird in der RAL‑RG 351 sichergestellt, dass im Bauwesen für den Einsatz von matten- und stabförmigen Bewehrungen im Betonbau ausschließlich Typen von Kohlenstofffasern eingesetzt werden, die aufgrund ihres Bruchverhaltens oder ihrer Fasermorphologie im Lebenszyklus zu keiner gesundheitlich relevanten Freisetzung von Faserstäuben führen können. Sie dient als Wegweiser dafür, dass beim Einsatz von Carbonbeton nach aktuellem Wissensstand und geltenden Regeln keine, über das bereits übliche Maß hinausgehenden, speziellen Vorkehrungen zum Arbeitsschutz zu treffen sind.