Obwohl das Bauen mit Carbonbeton vor allem durch neuartige Bauprodukte bzw. -arten charakterisiert ist, erleichtern bereits verfügbare Bestimmungen und Leitlinien das Planen und Bauen im Umfeld nichtmetallischer Bewehrungen. Hierzu zählen beispielsweise die durch den C³Verband bereitgestellten Unterlagen, die gelisteten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) und/oder allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) im Betonbau durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), eine als Gelbdruck veröffentlichte DAfStb-Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallsicher Bewehrung“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb), standardmäßige Implementation von Kenndaten aus dem Bauen mit nichtmetallischer Bewehrung in renommierter Software zur Bemessung (FRILO Software GmbH und RIB Software GmbH) und die RAL‑RG 351 als Registrierung für das Bauen mit Carbonbeton des Deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL).