Entwicklung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Thema Carbon- und Textilbetonbauweise

Aus Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Bauwesen können neuartige Bauprodukte/-arten resultieren, wofür erst einmal keine technischen Regeln existieren bzw. diese von den technischen Regeln abweichen. Die Verwertbarkeit solcher nicht geregelter Bauprodukte/-arten ergibt sich wiederum durch eine Erteilung der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ). In der Bundesrepublik Deutschland wird seit 1968 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die abZ erteilt, in welcher die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften eines Bauproduktes, aber auch die Verwendungsbereiche und Aspekte der Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung geregelt sind. Darüber hinaus kann in einer abZ eine Bauartgenehmigung integriert werden, insofern Aspekte des Zusammenfügens, der Planung, Bemessung und Ausführung geregelt werden sollen. Somit können aus den entsprechenden Trends die künftigen Forschungsschwerpunkte, wie auch Anwendungs- und Fachgebiete im Bereich der Carbon- und Textilbetonbauweise, hergeleitet werden.

Infolge der positiven Entwicklungen zur Carbon- und Textilbetonbauweise verzeichnet das DIBt in den letzten zwei Jahrzehnten einen zunehmenden Anstieg an zu genehmigten abZ. In Kombination mit Suchbegriffen zur „Carbon- und Textilbetonbauweise“ sind seit dem Jahr 2000 fast 30 carbon- und textilbetonbezogene abZ veröffentlicht worden, deren Geltungsdauer bis zum heutigen Tag hineinreicht. Auffällig ist, dass sich in diesem Zusammenhang das Portfolio seit Beginn der Arbeiten des C³-Verbandes im Jahr 2014 vervierfacht hat.
Obwohl bisher die Beantragungen einer abZ vorzugsweise von Institutionen aus dem südlichen Teil der Bundesrepublik aus gegangen sind (Abbildung), ist deren generelle Anwendbarkeit von bundesweiter Bedeutung. Zudem zeichnet sich die verbandsinterne Struktur dadurch aus, dass im internationalen Vergleich in erster Linie für deutsche Institutionen abZ zur Carbon- und Textilbetonbauweise erteilt worden sind. Mit Frankreich, Italien, Moldawien und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien können insgesamt fünf weitere carbon- und textilbetonbezogene Bauprodukte/-arten in der Bundesrepublik Deutschland barrierefrei verwertet werden.

Aussagen zu den individuellen Anwendungsbereichen der abZ werden jedoch erst durch eine vertiefende Suchanfrage und/oder Auswertung möglich. Für eine eigenständige Bewertung stehen die Ergebnisse der Suchanfrage als PDF-Liste zur Verfügung, die den Mitgliedern des C³-Verbandes via C³-Cloud vorbehalten sind.

Abbildung: Entwicklung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Abhängigkeit der Bundesländer ab dem Jahr 2000; Suchbegriffe zur „Carbon- und Textilbetonbauweise“; Stand Februar 2022